YOMA Bildungsurlaub FAQ

Consciousness is all there is.
Ramesh Balsekar

FAQ

 

Was ist der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Bildungszeit ?

Es gibt keinen. Bremen hat sich nur dazu entschlossen den Namen Bildungszeit anstatt Bildungsurlaub zu benutzen. Da dies Ländersache ist, kann der Name mit leicht abweichenden Zugangsbestimmungen von Bundesland zu Bundesland variieren.
Mehr InformationenInformationen und Gesetze nach Bundesländern findest du HIER

Was ist Bildungsurlaub ?

Bildungsurlaub ist eine Form der Freistellung, die für politische, berufliche oder allgemeine Weiterbildung genutzt wird – vorher als Bildungsurlaub bekannt.
Nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Bundesland Bremen arbeiten, in einem Zeitraum von zwei Jahren grundsätzlich Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub. Diese Zeit steht für die Teilnahme an einer Bildungsurlaubveranstaltung zur Verfügung.

Eine Bildungsurlaubveranstaltung ist eine Weiterbildungsveranstaltung, die nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz anerkannt ist. Hier gibt es verschiedene Veranstaltungen, die z.B. für einzelne Tage, eine Woche oder auch für zwei Wochen angeboten werden.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Dauer der Bildungsurlaubveranstaltung fortzuzahlen. Die Teilnahmegebühren und mögliche Zusatzkosten (für Unterkunft und Anfahrt) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Weiterbildungsveranstaltung in Bremen als Bildungsurlaubveranstaltung anerkannt ist.

Die Weiterbildungsveranstaltungen des YOMA sind in Bremen als Bildungsurlaubveranstaltung anerkannt.

Wer kann am Bildungsurlaub teilnehmen?

An einer Bildungsurlaubveranstaltung kann jede Person teilnehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz im Bundesland Bremen haben, können jedoch für die Teilnahme an einer solchen Veranstaltung eine Freistellung nach dem Bremischen Bildungszeitgesetz beanspruchen.

Der Freistellungsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben.

 Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende, Mini-Jobber und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Personen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit tätig sind.

Für Beschäftigte, deren Arbeitsplatz sich in einem anderen Bundesland befindet, gilt das entsprechende Landesgesetz.

Das Bremische Bildungszeitgesetz gilt nicht für Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter. Diese haben einen entsprechenden Anspruch nach der Bremischen Urlaubsverordnung (BremUrlVO).

Wer kann am Bildungsurlaub im YOMA teilnehmen?

Unsere Angebote zum Bildungsurlaub dürfen von allen genutzt werden, auch ohne Freistellung vom Arbeitgeber: Z.B. wenn Du selbständig bist oder deinen regulären Urlaub für den Bildungsurlaub nutzen möchtest.

Wieviele Tage Anspruch auf Bildungsurlaub habe ich?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben innerhalb eines Zeitraums von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren Anspruch auf Gewährung von Bildungsurlaub im Umfang von zehn Arbeitstagen. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als fünf Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Bildungszeit entsprechend. Eine Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaubstagen auf den folgenden Zweijahreszeitraum ist nicht möglich.

 

Ab wann habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub kann frühestens nach sechs Monaten Beschäftigung bei derselben Arbeitgeberin bzw. beim selben Arbeitgeber genommen werden.

Wer entscheidet über den Zeitpunkt der Bildungsurlaub?

Laut Gesetz richtet sich der Zeitpunkt der Bildungsurlaub nach den Wünschen der Beschäftigten. Der gewünschte Termin sollte möglichst frühzeitig bei der Arbeitsstätte beantragt werden, spätestens aber vier Wochen vor Beginn des Seminars. Der Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange entgegenstehen oder Urlaubswünsche von anderen Mitarbeitenden aus sozialen Gründen Vorrang haben. Eine solche Entscheidung muss der oder dem Beschäftigten so früh wie möglich – in der Regel innerhalb einer Woche nach Antragstellung – mitgeteilt werden.

Einschränkungen gelten für Lehrerinnen und Lehrer, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen im schulischen Bereich und sonstige Lehrkräfte sowie Professorinnen und Professoren und andere, an Hochschulen hauptberuflich selbstständig Lehrende. Diese können Bildungszeit nur in der unterrichts- oder veranstaltungsfreien Zeit nehmen.

Wer entscheidet über die Inhalte des Bildungsurlaubs?

Beschäftigte können das Thema der Bildungsurlaubveranstaltung frei wählen; es kann, muss aber keinen direkten Bezug zur Arbeit haben. Inhaltliche Vorgaben dürfen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber nicht machen. Bildungsurlaub wird jedoch nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt. Für die Beantragung einer Anerkennung ist der Veranstalter verantwortlich. Ob eine Anerkennung besteht, sollten Sie beim Veranstalter erfragen.

Wird mein Gehalt während des Bildungsurlaubs weitergezahlt?

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsentgelt für die Dauer der Bildungsurlaubveranstaltung fortzuzahlen. Die Teilnahmegebühren und mögliche Zusatzkosten (für Unterkunft und Anfahrt) sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen.